März 30, 2020
- Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Verwaltungsrat hält an Dividende fest – aber in reduzierter Höhe
Der Verwaltungsrat der Bossard Gruppe hat sich intensiv mit den Auswirkungen der Corona-Krise beschäftigt. Nach einer vertieften Beurteilung der entstandenen Herausforderungen ist er überzeugt, dass alle notwendigen Massnahmen ergriffen worden sind, um die Mitarbeitenden zu schützen und gleichzeitig das operative Geschäft abzusichern. So zeichnet sich Bossard weiterhin durch eine verlässliche Lieferfähigkeit in allen Absatzmärkten aus. Die langfristigen Folgen der Corona-Krise lassen sich derzeit allerdings nicht abschätzen. In diesem volatilen Marktumfeld will der Verwaltungsrat die Liquidität auch im Falle eines längeren Markteinbruchs sichern. Gleichzeitig sollen Aktionärinnen und Aktionäre – unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen – angemessen am soliden Resultat 2019 partizipieren. Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung deshalb vor, eine gegenüber seinem ursprünglichen Antrag um die Hälfte herabgesetzte Dividende von CHF 2,00 je Namenaktie A und CHF 0,40 je Namenaktie B zu beschliessen.